„Super! Mindestgrenze bei Kleinwasserkraftwerken“
Der Ständerat hat am Dienstag bei der Beratung der Energiestrategie 2050 einen Entscheid im Interesse der Natur gefällt: Kleinwasserkraftwerke müssen eine installierte Mindestleistung von 1 Megawatt haben, damit sie in den Genuss von Förderbeiträgen kommen.
Der Ständerat hat damit die Differenz zum Nationalrat bereinigt. Der Schweizerische Fischerei-Verband ist hoch erfreut und schreibt in seiner Stellungnahme: „Super, diese Mindestgrenze bei Kleinwasserkraftwerken, sie macht ökologisch und ökonomisch Sinn.“ Damit kann verhindert werden, dass für Kleinstproduktionen wertvolle Bachläufe und Landschaften zerstört werden. Der Schweizerische Fischerei-Verband gratuliert der Parlamentsmehrheit, dass sie weiter gegangen ist als der Bundesrat, der nur ein Leistungsminimum von 300 Kilowatt verlangt hatte. Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV kämpft seit Jahren gegen die «Goldgräberstimmung» bei Kleinwasserkraftwerken. Er ist erfreut, dass seine mahnenden Worte vom Parlament ernst genommen worden sind.