SFV-FSP

Ständerat schafft Rechtssicherheit für die Wasserwirtschaft - und entscheidet gegen die Interessen der Umwelt.

Parlamentarische Initiative Rösti Albert (16.452). Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bern, 2. Dezember 2019, Medienmitteilung SDA: Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen bei Konzessionserneuerungen in der Zukunft weniger Umweltmassnahmen ergreifen müssen als heute. Das hat der Ständerat als Zweitrat entschieden, gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit. Die Vorlage dreht sich um Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen bei der Nutzung von Wasserkraft. Kern der Änderung des Wasserrechtsgesetzes ist, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erneuerung einer Wasserkraft-Konzession nicht mehr vom ursprünglichen Zustand vor dem Bestehen der Anlage ausgegangen werden muss. Stattdessen soll der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs um Neukonzessionierung Referenzgrösse sein für die Frage, welche Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen zu leisten sind. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

 

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