Entwurf zur Reduktion des Risikos beim Einsatz von Pestiziden verabschiedet
Bern, 3. Juli 2020. Nach Abschluss der Vernehmlassung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ihren Entwurf angepasst, mit wichtigen Anliegen zum Gewässerschutz ergänzt und schliesslich einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet.
Die Stossrichtung der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» (19.475) erfuhr in der Vernehmlassung grundsätzlich breite Zustimmung. Damit sieht sich die Kommission in ihrem Willen bestärkt, griffige Massnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt zu ergreifen. Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage hat die Kommission einige Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen: So soll insbesondere festgeschrieben werden, dass der Bundesrat im Fall unannehmbarer Risiken einen über 2027 hinaus gehenden Absenkpfad festlegen soll (Art. 6b Abs. 3 LwG; 8 zu 4 Stimmen). Weiter liegt die Verantwortung für die Definition der Massnahmen zur Risikoreduktion nach wie vor bei den Branchen, im Sinn einer breiteren Abdeckung wird neu jedoch auf «Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere Organisationen» und nicht mehr nur auf «Branchenorganisationen» verwiesen. Artikel 6b Absatz 6 des Landwirtschaftsgesetzes soll in dem Sinn verschärft und präzisiert werden, dass der Bundesrat unter anderem auch Lenkungsabgaben einführen kann, wenn die vorgegebenen Reduktionsziele nicht erreicht werden (8 zu 4 Stimmen). Eine Minderheit widersetzt sich diesem Zusatz.
Ergänzend zu den neuen Bestimmungen im Chemikalien- und im Landwirtschaftsgesetz hat die Kommission zwei Änderungen im Gewässerschutzgesetz (GSchG) angenommen: Artikel 9 GSchG soll gemäss einstimmigem Entscheid in dem Sinn ergänzt werden, dass eine Zulassung überprüft werden muss, wenn in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen, oder in Oberflächengewässern Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte wiederholt und verbreitet überschritten werden. Zudem soll Artikel 27 Absatz 2 GSchG so angepasst werden, dass im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, deren Verwendung im Grundwasser keine zu hohen Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten zur Folge haben (9 zu 2 Stimmen). Zu dieser Bestimmung wurde ebenfalls eine Minderheit eingereicht. Die Kommission ist der Überzeugung, mit diesen Ergänzungen im Gewässerschutzgesetz die Kernanliegen der beiden Volksinitiativen zu erfüllen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die geänderte Vorlage einstimmig gutgeheissen. Ihr Entwurf geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat und soll in der Herbstsession vom Ständerat beraten werden.
Abstimmungsempfehlungen zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative
Die Kommission hat auch ihre Abstimmungsempfehlungen zu den beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (18.096) und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (19.025) verabschiedet: Vor dem Hintergrund ihres eigenen Entwurfs zu 19.475 empfiehlt sie ihrem Rat beide Initiativen zur Ablehnung, die Trinkwasser-Initiative mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Pestizidverbots-Initiative mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Ständerat wird seine Abstimmungsempfehlungen in der Herbstsession beschliessen.