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Stausee Klingnau – Beschwerde gutgeheissen, keine Schadstoffeinleitung in den Rhein erlaubt

Das Aargauer Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde des Aargauischen und Schweizerischen Fischerei-Verbandes gegen die Einleitung von schadstoffbelastetem Material in den Rhein gut.

Stausee Klingnau – Beschwerde gutgeheissen, keine Schadstoffeinleitung in den Rhein erlaubt

Geplant war, einen Grossteil des ausgebaggerten und schadstoffbelasteten Sedimentmaterials (insgesamt 16’000 m3) durch eine 2,85 km lange Rohrleitung bei der Einmündung der Aare in den Rhein wieder einzuleiten.

Aus diesem Grund hat der Aargauer und der Schweizerische Fischerei-Verband das Projekt bekämpft. Eine dagegen eingereichte Einwendung wurde durch den Regierungsrat mit Entscheid vom 14. Dezember 2016 abgewiesen.

Die gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau eingereichte Beschwerde wurde nun aber mit Urteil vom 24. August 2020 vollumfänglich gutgeheissen!

Es stellt ein Präjudiz dar bei der Entsorgung von belasteten Sedimenten aus verlandeten Stauhaltungen oder Ablagerungen aus Flüssen und Seen. Mit diesem Entscheid werden die freifliessenden Gewässerabschnitte im Rhein, Aare, Limmat und Reuss vor Einleitung schädlicher Sedimente geschützt.

Dieser Entscheid, auch wenn noch 30 Tage Rechtsmittelfrist für den Kanton als Bauherr oder die Aarekraftwerk Klingnau AG zu überstehen sind, kann als grosser Erfolg gefeiert werden. Er könnte Schweizweit als Massstab für weitere geplante «Ausbaggerungen & Entsorgungen» dienen.

Die Pressemitteilung mit allen Details des Projektes «Reaktivierung Seitenarm» als PDF zum Download hier.

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